Überschuldung Infos
Überschuldung bedeutet, dass der Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Als Reaktion auf die zunehmende Überschuldung entwickelte sich in den 80ern die Schuldnerberatung, ein Trend der sich bis heute fortgesetzt hat.
1977 eröffnete die erste Schuldnerberatungsstelle, mittlerweile gibt es über 1000 Anlaufstellen
Statistik 2016
- über 6,85 Millionen verschuldetete Privatpersonen leben in Deutschland, davon mehr als 5.000 alleine in Hannover
- fast jeder 10. Deutsche ist verschuldet
Folgende Gründe führen zur Überschuldung:
18,7 % Arbeitslosigkeit
13,9 % Erkrankung, Sucht, Unfall
12,2 % Scheidung, Trennung, Tod des Partners
9,3 % Unwirtschaftliche Haushaltsführung
8 % Gescheiterte Selbstständigkeit
37,3 % Sonstige
* Sonstige: unter anderem liegt bei dem Großteil der berufstätigen Schuldner das Einkommen unterhalb des Existenzminimums
Von allen in Deutschland lebenden Privatpersonen sind 12,7 % aller Männer und 7,6 % aller Frauen verschuldet,
die durchschnittliche Schuldenhöhe liegt bei den Männern bei 39.100 €, bei den Frauen sind es 28.400 €
Verbraucherinsolvenz
umgangsprachlich auch Privatinsolvenz genannt
Eine ausführliche Infobroschüre über das Verbraucherinsolvenzverfahren liegt in unserem Büro für Sie bereit
Ablauf und Dauer
Das Verfahren besteht im Grundsatz aus 5 Stufen die aufeinander aufbauen. Die nächste Stufe kann erst erreicht werden wenn die vorherige Stufe abgeschlossen wurde.
Zunächst sollte versucht werden eine außergerichtliche Einigung (1. Stufe) herbeizuführen.
Gelingt dies nicht oder ist es ohne Aussicht auf Erfolg, so kann der Schuldner die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen.
Nun versucht eventuell das Gericht eine Einigung herbeizuführen.(2 Stufe).
Scheitert auch dieser Einigungsversuch, wird das Insolvenzverfahren durchgeführt. (3. Stufe).
Ist diese Stufe abgeschlossen so beginnt die Wohlverhaltensphase. (4. Stufe).
Hat der Schuldner diese erfolgreich absolviert so endet das Verfahren mit der Restschuldbefreiung. (5. Stufe)
Grundsätzlich beträgt die Wohlverhaltensphase immer noch 6 Jahre, kann jedoch auf 3 bzw. 5 Jahre verkürzt werden.
Um eine Verkürzung auf 3 Jahre zu erreichen müssen innerhalb dieser Zeit 35% der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt werden. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden können, dann kann das Verfahren auf 5 Jahre verkürzt werden wenn alle Verfahrenskosten gezahlt sind.
Glossar
Gerichtsvollzieher
Ein Justizbeamter, der beauftragt ist, Urteile und Vollstreckungstitel zu vollstrecken und Schriftstücke zuzustellen
Gläubiger
Ein Gläubiger kann sowohl ein natürliche als auch eine juristische Person sein. Kennzeichnend ist für die Person des Gläubigers, dass er eine Forderung auf eine bestimmte Leistung gegenüber den Schuldner hat.
Forderung
Bei dem Rechtsbegriff Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers, vom Schuldner eine Leistung zu fordern.
Inkassobüro
gewerbliches Unternehmen, das sich mit der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen befasst (Inkasso). Den Inkassobüros steht meistens das Material von Auskunfteien zur Verfügung, sodass sie ihre Maßnahmen entsprechend einrichten und in aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermeiden können.
Mahnung
Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist in Deutschland die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen
P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Im Jahr 2010 hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die es ermöglicht, aus einem bestehenden Girokonto eines Schuldners ein Pfändungsschutzkonto zu machen. Auf Antrag wird eine Pfändungsfreigrenze in das bestehende Girokonto eingetragen. Dieser Eintrag sorgt im Fall einer Pfändung des Kontos dafür, dass innerhalb eines Kalendermonats eingehende Beträge bis zur eingetragenen Pfändungsfreigrenze nicht an den Pfändungsgläubiger, sondern an den Schuldner ausgezahlt werden.
Pfändung
Von einer „Pfändung“ wird gesprochen, wenn Gegenstände beschlagnahmt werden, um Gläubigerforderungen zu befriedigen. Dies ist in jenen Fällen angebracht, in denen ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann.
Schuldner
Ein Schuldner ist in der Umgangssprache eine Person, die einer anderen Person Geld schuldet.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- oder Duldungsansprüchen des Privatrechts. Es dient somit der Befriedigung des Gläubigers.